Hebel-Eltern

Schulleben :: Menschen

Die Klassenpflegschaft ist die Gesamtheit der Eltern und Lehrer einer Klasse. Den Vorsitz hat der/die gewählte Elternvertreter/in, stellvertretende/r Vorsitzende/r ist der/die Klassenlehrer/in. Die Wahl der Klassenelternsprecher findet in der Regel innerhalb von 6 Wochen nach Schuljahresbeginn statt.

Die Einladung zum ersten Klassenpflegschaftsabend (oder schlicht: Elternabend) erfolgt in der Regel durch die Schulleitung zu vorgegebenen Terminen. Es kann zusätzlich eine eigene Einladung der Elternvertreter (nach Absprache mit dem Klassenlehrer) erfolgen. Die Einladung zur zweiten Klassenpflegschaft erfolgt durch die Elternvertreter. Die Einladungsfrist sollte mindestens 1 Woche betragen.

Die Amtszeit der Elternvertreter beginnt mit Annahme der Wahl und dauert bis zum Ende des laufenden Schuljahres, Wiederwahl ist möglich.

Die Abstimmung erfolgt durch Handzeichen, auf Antrag geheim. Das Stimmrecht kann nicht übertragen werden, jeder anwesende Elternteil hat 1 Stimme. Wer die meisten Stimmen erhalten hat ist gewählt, bei Stimmengleichheit entscheidet das Los.

Mitglieder:

  • jeweilige Eltern und Lehrer einer Klasse

 
Aufgaben:

  • Pflege enger Verbindungen zwischen Eltern und Schule
  • Zusammenwirken von Eltern und Lehrern in der gemeinsamen Verantwortung für die Erziehung
  • Gegenseitige Beratung, Anregung und Erfahrungsaustausch von Eltern und Lehrern

Insbesondere dient die Klassenpflegschaft der Unterrichtung und Aussprache über:

  • den Entwicklungsstand der Klasse (Leistung, Verhalten, Probleme)
  • Stundentafel und differenziert angebotene Veranstaltungen (Fächerwahl, Kurse, AG's)
  • Kriterien und Verfahren der Notengebung
  • Grundsätze von Hausaufgaben und Klassenarbeiten; ggf. über Versetzungs- und Prüfungsordnungen
  • freiwillige Beschaffung von Lern- und Arbeitsmitteln in der Klasse nach Absprache mit den Eltern
  • Schullandheimaufenthalte, Ausflüge, Wandertage, Klassenaktivitäten, BOGY im Rahmen der Beschlüsse der GLK und der Schulkonferenz
  • Förderung der Schülermitverantwortung
  • Durchführung der Schülerbeförderung
  • Beschlüsse der GLK, der Schulkonferenz, des Elternbeirates

Aufgabe der/des Vorsitzenden der Klassenpflegschaft:

  • Einladen zu den Sitzungen mit Tagesordnungspunkten (s.o.)
  • Vorbereiten und Leiten der Sitzungen (s.o.)
  • Nach dem Ausscheiden als geschäftsführende/r Vorsitzende/r einladen und neue/n Vorsitzende/n wählen lassen
  • Mitglied im Elternbeirat gemeinsam mit seinem Stellvertreter
  • Liste aller Schüler/Innen mit Telefonnummern (mail-Adressen) fertigen (lassen) - wichtig für schnelle Rundrufe, Infos
  • Regelmässigen Austausch mit dem/der Stellvertreter/in suchen, evtl. Aufgaben delegieren, Arbeitsteilung besprechen
  • Regelmässigen Austausch mit dem/der Klassenlehrer/in suchen
  • Eltern regelmässig informieren
  • Für die Umsetzung von Beschlüssen sorgen
  • Pressearbeit
  • Evtl. Veranstaltungen organisieren
  • Im Konfliktfall "Dienstweg" einhalten:
        -->betroffener Lehrer/in
        -->Fachbereichslehrer oder Vertrauenslehrer
        -->Schulleiter
        -->Schulamt

Checkliste zur Vorbereitung des Pflegschaftsabends:

Diese Checkliste soll keine starren Vorgaben machen, sondern lediglich eine Orientierungshilfe bieten. Idealerweise erledigen die beiden Elternvertreter ihre Aufgaben dabei in Teamarbeit.

  1. Im Vorfeld Themen bei Eltern und Lehre/Innen sammeln.
  2. Mit Klassenlehrer/In Termin des Klassenpflegschaftsabends festlegen; Themen und Ablauf besprechen und abklären, welche weiteren Lehrer an diesem Abend anwesend sein sollten. Ausreichende Zeiträume einplanen. Fristen festlegen.
  3. Fachlehrer/Innen, deren Anwesenheit erwünscht ist, mit Angabe der Gründe einladen.
  4. Definitive Einladung nach Erhalt der Rückmeldungen an die Eltern schreiben. Einladungsfrist beachten (mindestens 1 Woche vorher). (Muster siehe Anhang)
  5. Klassensprecher/In einladen, falls entsprechende Punkte anstehen (ist ab Mittelstufe prinzipiell wünschenswert)
  6. Einladung zur Kenntnisnahme direkt an Hausmeister (Zimmerbelegung u. Zimmeröffnung abklären, evtl auch mit Klassenlehrer/In!), Einladung zur Kenntnisnahme an Schulleitung u. EB-Vorsitzende über das Sekretariat.
  7. Bei Treffen außerhalb der Schule rechtzeitig Räumlichkeiten reservieren.
  8. Am Veranstaltungsabend Raum vorbereiten (Sitzordnung im Kreis oder Quadrat, ausreichend Sitzgelegenheit bereithalten, gemütliche Atmosphäre schaffen, Getränk bereitstellen, bei Bedarf Tafel oder Flipchart vorbereiten, Schreibpapier bereithalten, Namensschilder etc.)
  9. Lehrer/Innen auch in der Runde verteilt vorsehen.
  10. Moderation übernehmen (Rollen der beiden Elternvertreter vorher klären).
  11. Falls notwendig Kurzprotokoll der Sitzung erstellen (Protokollant benennen).
  12. Rechtzeitiges Ende einplanen, damit noch aufgeräumt werden kann u. der Hausmeister keine Überstunden ableisten muss.

 

Hinweise zum Ablaufe des Abends:

Den Vorsitz hat der/die Elternvertreter/In inne. Die Stellvertretung liegt beim Klassenlehrer/der Klassenlehrerin, also (rein rechtlich) nicht bei dem/der stellvertretenden Elternvertreter/In.

Die Gesprächsführung übernimmt der/die Vorsitzende, kann sie aber natürlich an jemand anderen delegieren.

Kommunikationskultur:

  • Aktiv zuhören und nachfragen
  • Eltern und Lehre/Innen gehen fair miteinander um
  • Kompetenz des Anderen achten
  • möglichst alle ins Gespräch mit einbeziehen
  • Mit einer »Positiv-Runde« beginnen (Was läuft gut?)
  • Themenzentriert vorgehen : Lösungsorientiert diskutieren - konstruktiv arbeiten
  • Ziel sind gemeinsame Lösungen
  • Probleme evtl. zuerst in Kleingruppen austauschen, Lösungen suchen und vorstellen
  • Zeitvorgaben bei Endlosdiskussionen
  • evt. Erstellen eines Kurzprotokolls


Vermeiden sollten Sie:

  • überlastete Tagesordnungen
  • zu hohe Erwartungshaltungen von Eltern und LehrerInnen
  • das Besprechen von persönlichen Problemen, die nur eine/n SchülerIn und nicht die ganze Klasse betreffen
  • Gespräche und Beschwerden über nicht Anwesende


Der Klassenpflegschaftsabend sollte möglichst nicht mit negativen Emotionen enden. Wenn Probleme offen bleiben, versuchen Sie, Perspektiven für positive Lösungsansätze aufzuzeigen. Evt. kann der Abend mit einer kurzen Feedback-Runde abgeschlossen werden.

Die Klassenpflegschaft tritt mindestens einmal je Schulhalbjahr zusammen. Eine Sitzung muss desweiteren einberufen werden, wenn ¼ der Eltern, der Klassenlehrer, der Rektor oder der/die EB-Vorsitzende darum bittet.