Die schulpsychologischen Beratungsstelle Lörrach hat Listen mit Ansprechpartner/-innen zusammengestellt, die bei Bedarf auch während der Weihnachtszeit Unterstützung anbieten.
Die schulpsychologischen Beratungsstelle Lörrach hat Listen mit Ansprechpartner/-innen zusammengestellt, die bei Bedarf auch während der Weihnachtszeit Unterstützung anbieten.
Liebe Eltern und Erziehungsberechtigte,
Liebe Schülerinnen und Schüler,
in den letzten Monaten war auf dieser Welt bekanntlich nichts mehr, wie man es kannte, und so dauerte es auch länger, bis unsere neue Ausgabe der Schülerzeitung „Hebelwirkung“ endlich fertig war. Nun haben wir es aber geschafft und ab der kommenden Woche ist die Ausgabe mit dem Titelthema „Gerechtigkeit“ erhältlich.
Bitte beachten Sie folgende Einladung des Schullandheim-Verein Urberg e.V.
Verpflichtung und Erklärung der Eltern nach den Herbstferien am 2. November 2020
Ausschluss von der Teilnahme am Schulbetrieb wegen Kontakt zu einer infizierten Person oder Krankheitssymptomen
Um das Infektionsrisikos für alle am Schulbetrieb teilnehmenden Personen, für die Schülerinnen und Schüler ebenso wie für die Lehrkräfte und alle weiteren Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu begrenzen, sieht die Corona-Verordnung Schule einen Ausschluss solcher Schülerinnen und Schüler von der Teilnahme am Schulbetrieb vor,
Sofern solche Ausschlussgründe bekannt sind oder bekannt werden, sind die Eltern verpflichtet,
Die Corona-Verordnung Schule verpflichtet alle Eltern bzw. volljährige Schüler, schriftlich zu erklären, dass nach Ihrer Kenntnis keiner der Ausschlussgründe vorliegt und sie die genannten Verpflichtungen erfüllen:
Diesen Erklärungsvordruck des Ministeriums erhalten alle Eltern per Kopie über die Klassenlehrerteams bzw. Tutoren. Zudem kann der Vordruck auf der Homepage („Erklärungsvordruck“) heruntergeladen werden.
Diese unterschriebene Erklärung ist vor Unterrichtsbeginn am Montag, 02. Nov. 2020, dem Lehrer/ der Lehrerin auszuhändigen.