Der Elternbeirat (EB) setzt sich aus der Gesamtheit der Elternvertreter (zwei pro Klasse) zusammen. Er trifft sich mindestens zweimal im Schuljahr. Aus den Elternbeiräten werden jedes Jahr in der ersten Sitzung der/die Vorsitzende, der/die Stellvertreter/In und der/die Schriftführer/In gewählt (siehe EB-Vorsitzende).
Aufgaben:
Der Elternbeirat
- hat das Interesse und die Verantwortung der Eltern für die Aufgaben der Erziehung zu wahren und zu pflegen sowie der Elternschaft Gelegenheit zur Information und Aussprache zu geben
- hat Wünsche, Anregungen und Vorschläge der Eltern, die über den Einzelfall hinaus von allgemeiner Bedeutung sind, zu beraten und der Schule zu unterbreiten
- hat an den inneren und äußeren Schulverhältnissen mitzuarbeiten und das Verständnis der Öffentlichkeit für die Erziehungs- und Bildungsarbeit der Schule zu stärken
- hat die Beteiligung der Eltern am Leben und an der Arbeit der Schule zu fördern
- soll in seinen Aufgaben von der Schule und dem Schulträger unterstützt werden
- wird vom Schulleiter über seine Rechte und Pflichten sowie alle Angelegenheiten, die für die Schule von allgemeiner Bedeutung sind, unterrichtet
- erhält alle notwendigen Auskünfte von der Schulleitung
- soll vom Schulleiter gehört werden bevor dieser Maßnahmen trifft, die für das Schulleben von allgemeiner Bedeutung sind
- hat für die Belange der Schule beim Schulträger, bei der Schulaufsichtsbehörde und der Öffentlichkeit einzutreten, soweit die Mitverantwortung der Eltern es verlangt