Die Schulkonferenz ist das höchste Gremium einer Schule. Neben dem/der EB-Vorsitzenden, der/die »kraft ihres Amtes« der Schulkonferenz angehört, stellt der Elternbeirat drei weitere Mitglieder. Sie (und ihre vier Stellvertreter) werden am Hebel-Gymnasium auf ein Jahr in der ersten Plenumssitzung des neuen Schuljahres gewählt. Bei diesen Wahlen ist möglichst auf eine ausgewogene Vertretung von Unter-, Mittel- und Oberstufe zu achten.
Zusammensetzung
- die Rektorin als Vorsitzende
- der EB-Vorsitzende als Stellvertreter
- der Schülersprecher
- 3 Vertreter der Lehrer
- 3 Elternvertreter (gewählt aus dem EB- Gremium)
- 3 weitere Schüler (gewählt aus SMV)
Aufgaben
Die Schulkonferenz ist das gemeinsame Organ der Schule, sie hat die Aufgabe, das Zusammenwirken aller Beteiligten zu fördern, bei Meinungsverschiedenheiten zu vermitteln sowie über Angelegenheiten, die für die Schule von wesentlicher Bedeutung sind, zu beraten oder zu beschließen. Gegenüber der Schulleitung und anderen Konferenzen (Gesamtlehrerkonferenz GLK) kann sie Anregungen und Empfehlungen geben. Diese müssen auf der nächsten Sitzung der zuständigen Gremien beraten werden.
Die Schulkonferenz entscheidet u. a. über
- Anforderung von Haushaltsmitteln gegenüber dem Schulträger
- Grundsätze über die Einrichtung freiwilliger Arbeitsgemeinschaften
- Stellungnahme der Schule zur Schülerbeförderung
- die Vereinbarung zu Schulpartnerschaften
- die Verteilung des Unterrichts auf 5 oder 6 Schultage (schulfreier Samstag oder nicht)
- den Unterrichtsbeginn
- Stellungnahme der Schule gegenüber Schulträger zur Namengebung der Schule oder Änderung des Schulbezirks
Die Schulkonferenz ist anzuhören
- zu Beschlüssen der GLK
- zu allgemeinen Fragen der Erziehung und des Unterrichts an der Schule
- über die Verwendung der vom Schulträger zur Verfügung gestellten Haushaltsmittel im Rahmen der Zweckbestimmung
- vor Einrichtung oder Beendigung von Schulversuchen
- vor Änderung der Schulart, der Schulform oder des Schultyps sowie der dauernden Teilung oder Zusammenlegung sowie Erweiterung oder Aufhebung der Schule
- vor Genehmigung von wissenschaftlichen Forschungsvorhaben an der Schule
- bei Entscheidungen über Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen gegen Schüler/Innen
- zu Stellungnahmen der Schule gegenüber dem Schulträger zur Ausstattung und Einrichtung sowie Baumaßnahmen
Die Schulkonferenz berät und stellt Einverständnis her bei
- dem Erlass einer Schul- und Hausordnung
- Beschlüssen zu allgemeinen Fragen der Klassenarbeiten und Hausaufgaben
- Beschlüssen zur einheitlichen Durchführung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften
- Grundsätzen über die Durchführung von besonderen Schulveranstaltungen (z. B. Klassenfahrten, Schullandheimaufenthalte)
Die Schulkonferenz hat ein "qualifiziertes Anhörungsrecht", jedoch kein Auswahlrecht bei der Besetzung der Schulleiterstelle.
Die Beschlüsse der Schulkonferenz sind für Schulleiter und Lehrer bindend.
Die Schulkonferenz tritt mindestens einmal im Schulhalbjahr zusammen, außerdem wenn mindestens 1/3 der Mitglieder oder die Elterngruppe dieses unter Angabe des Verhandlungsgegenstandes beantragt. Die Sitzungen sind nichtöffentlich und vertraulich.